
Hier finden Sie unsere zahlreichen Standorte rundum Rhenus. Sie können zwischen Ländern, den dazu gehörigen Standorten, Geschäftsbereichen, sowie Standorten in Ihrer Nähe wählen.
Durch das ab 1. Januar 2019 in Kraft tretende Verpackungsgesetz (VerpackG) kommen auf Hersteller und Erstinverkehrsbringer erweiterte und neue Anforderungen zu. Im Interesse einer verbesserten Wiederverwertung von Verpackungen bedeutet dies insbesondere Registrierungs- und Systembeteiligungspflichten, sowie eindeutige und nachweisbare Dokumentation der eigenen Materialien und Prozesse.
Ggf. sind Altbestände nicht mehr ohne weiteres nutzbar, oder eine Umstellung auf ein Nachfolgemodell ist wirtschaftlich sinnvoll. Um den Missbrauch noch vorhandener Altbestände und mögliche Strafen, die den ursprünglichen Hersteller bzw. Verwender treffen könnten zu vermeiden, bietet sich die Produktvernichtung an - sortenreine Sammlung und Vernichtung ermöglicht eine sichere Überführung in den Recyclingkreislauf.